Kreishandwerkerschaft Main-Spessart

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Ausbildungsplätze sichern mit staatlicher Förderung

Hilfsprogramm der Bundesregierung für Ausbildungsbetriebe – Beantragung der „Ausbildungsprämie“ ab sofort möglich.
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ermöglicht eine finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in erheblichem Maße von der COVID 19-Pandemie betroffen sind. Die Antragsstellung ist ab dem 3. August über die regionalen Agenturen für Arbeit möglich.
Die einzelnen Maßnahmen zielen darauf ab, Ausbildungskapazitäten zu erhalten, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden, Auftrags- und Verbundausbildung zu fördern und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz zu schaffen. Insgesamt sollen über das Programm bis zu 500 Millionen Euro für das Ausbildungsjahr 2020/2021 bereitgestellt werden. Als Betrieb geben Sie den jungen Menschen mit einer Ausbildung Sicherheit. Bitte warten Sie nicht mit dem Abschluss von Ausbildungsverträgen und sichern Sie sich jetzt Ihre Fachkräfte von morgen.

Fristverlängerung des § 2b UStG in den Handwerksorganisationen

Fristverlängerung des § 2b UStG in den Handwerksorganisationen

Am 30. Juni 2020 ist das sogenannte Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft getreten, mit dem unter anderem auch die Frist für die erstmalige Anwendung des § 2b UStG durch juristische Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre verlängert wird. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vom 30.07.2020.
Bei fachlichen Fragen hierzu sind wir gerne für Sie da.
Rundschreiben des ZDH
Anlage zum Rundschreiben des ZDH

Der Münchener Verein informiert – Kostenloser Unfallschutz für Handwerker*innen

Informationen zu unserem Handwerkerschutzbrief

Das Handwerk baut Deutschland wieder auf. Das versichern wir. Gerade jetzt möchten wir das Handwerk besonders unterstützen. Deshalb haben wir ein Versicherungspaket für unsere Kernzielgruppe zusammengestellt. Als erfahrener Handwerksversicherer kennen wir die aktuellen Herausforderungen. Da immer etwas passieren kann, sind Kunden bei einem Unfall mit 50.000 € abgesichert. Der Schutz ist für in der Handwerker*innen der Handwerksrolle A kostenlos und gilt bis zum 31.12.2020. Bei Innungsmitgliedern, gilt der Schutz auch für deren Mitarbeiter*innen bis zum 31.12.2020. Der Schutz kann schnell und einfach auf der Homepage von Herrn Günther unter: https://www.muenchener-verein.de/vermittler/guenther.mario beantragt werden.
Flyer
Präsentation